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Fall Peggy: Axel Springer darf nicht mehr über Verdächtigen Ulvi Kulac berichten

Der Fall Peggy hat Deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt – auch weil für den Mord an dem Mädchen der geistig behinderte Mann Ulvi Kulac unschuldig verurteilt wurde.

Mitverantwortlich dafür ist der Axel-Springer-Verlag, der in der Vergangenheit einseitig über die Ermittlungen berichtet hatte. Nun hat ein Gericht dem Verlag weitere Falschbehauptungen untersagt.

Axel Springer Verlag tätigte Falschaussagen

Der Fall Peggy war lange Gesprächsthema in den Medien. Das junge Mädchen war am 7. Mai 2001 auf dem Schulweg verschwunden.

Ohne sichere Beweise wurde kurz darauf der geistig behinderte Ulvi Kulac verhaftet und wegen des Mordes an Peggy zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Kulac war seit dem Urteil im Jahr 2003 mehr als zehn Jahre eingesperrt.

Nachdem im Jahr 2016 in einem Wald bei Thüringen Überreste von Peggys Skeletts gefunden wurden, konnte Ulvi Kulac entlastet werden. Dies hielt die Zeitschriften des Axel-Springer-Verlags jedoch nicht davon ab, weiter über den Mann zu berichten.

Die bislang letzte Meldung von Bild zum Fall Peggy: „Er galt lange als der Mörder im Fall Peggy“ – nachdem sich dieser Verdacht als nichtig herausgestellt hat, darf das Blatt, ebenso die anderen Zeitschriften im Axel-Springer-Verlag, keine falschen Behauptungen dieser Art mehr aufstellen. In anderen Berichten wird behauptet, Kulac sei lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen worden.

Zudem tätigte das Blatt falsche Aussagen über Kulacs Aufenthalt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die Zeitschrift hatte behauptet, Kulac habe 15 Kinder sexuell belästigt. Diese Behauptung stellte sich jedoch als Lüge heraus.

Die Unterlassungserklärung wurde von dem bekannten Medienanwalt Dr. Müller Riemenschneider in die Wege geleitet. Bild und der Axel-Springer-Verlag dürfen damit keine weiteren unrichtigen Aussagen tätigen.

Die Einrichtung, in der Ulvi Kulac bis heute untergebracht ist, hat in der Zwischenzeit beim Deutschen Presserat Beschwerde gegen die BILD eingereicht.