Fall Ulvi Kulaç: Axel Springer muss Falschbehauptungen unterlassen
Fall Peggy: Axel Springer darf nicht mehr über Verdächtigen Ulvi Kulac berichten
Der Fall Peggy hat Deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt - auch weil für den Mord an dem Mädchen der
geistig behinderte Mann Ulvi Kulac unschuldig verurteilt wurde.
Mitverantwortlich dafür ist der Axel-Springer-Verlag, der in der Vergangenheit einseitig über die Ermittlungen
berichtet hatte. Nun hat ein Gericht dem Verlag weitere Falschbehauptungen untersagt.
Axel Springer Verlag tätigte Falschaussagen
Der Fall Peggy war lange Gesprächsthema in den Medien. Das junge Mädchen war am 7. Mai 2001 auf dem Schulweg
verschwunden.
Ohne sichere Beweise wurde kurz darauf der geistig behinderte Ulvi Kulac verhaftet und wegen des Mordes an Peggy
zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Kulac war seit dem Urteil im Jahr 2003 mehr als zehn Jahre
eingesperrt. Nachdem im Jahr 2016 in einem Wald bei Thüringen Überreste von Peggys Skeletts gefunden wurden, konnte
Ulvi Kulac entlastet werden. Dies hielt die Zeitschriften des Axel-Springer-Verlags jedoch nicht davon ab, weiter
über den Mann zu berichten.
Die bislang letzte Meldung von Bild zum Fall Peggy: „Er galt lange als der Mörder im Fall Peggy“ - nachdem sich
dieser Verdacht als nichtig herausgestellt hat, darf das Blatt, ebenso die anderen Zeitschriften im
Axel-Springer-Verlag, keine falschen Behauptungen dieser Art mehr aufstellen. In anderen Berichten wird behauptet,
Kulac sei lediglich „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen worden.
Zudem tätigte das Blatt falsche Aussagen über Kulacs Aufenthalt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Die
Zeitschrift hatte behauptet, Kulac habe 15 Kinder sexuell belästigt. Diese Behauptung stellte sich jedoch als Lüge
heraus.
Die Unterlassungserklärung wurde von dem bekannten Medienanwalt Dr. Müller Riemenschneider in die Wege geleitet.
Bild und der Axel-Springer-Verlag dürfen damit keine weiteren unrichtigen Aussagen tätigen.
Die Einrichtung, in der Ulvi Kulac bis heute untergebracht ist, hat in der Zwischenzeit beim Deutschen Presserat
Beschwerde gegen die BILD eingereicht.
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