Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatrie-Gutachten?
Am Anfang stehen unwissenschaftliche psychiatrische Gutachten, am Ende regelrechte Menschenrechtsverletzungen in psychiatrischen Anstalten.
Eva Schenk, Diplom-Psychologin, beschreibt in ihrem Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat – die ungezählten Psychiatrieopfer“ schlimme Zustände, die sie während ihrer Arbeit als Betreuerin in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey beobachtet hat. Daraus geht hervor, dass es offensichtlich keine Rechtsstaatlichkeit für psychisch Kranke gibt. Allein in der Psychiatrie Alzey wurden in 26 Fällen Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen. Das sei aber nur die Spitze des Eisberges, ist sich Schwenk sicher.
Das Problem: Es gibt keine objektiven Tests, die eine psychiatrische Krankheit beweisen. Psychiatrische Erkrankungen sind nicht mit Blutbildern, per Magnetresonanz oder über die Entschlüsselung von Genen und dergleichen diagnostizierbar. Eine psychische Erkrankung festzustellen ist eine höchst subjektive Angelegenheit und hängt vom jeweiligen behandelnden Psychiater ab. Was für den einen eine ernstzunehmende Krankheit ist, ist für den anderen noch lange kein Grund zur Besorgnis. Was soll man dann erst von einem gerichtlich bestellten psychiatrischen Gutachter halten, der den „Angeklagten“ gar nicht kennt? Selbst wenn der oder die Betroffene keine Symptome zeigt, wird nicht selten trotzdem eine psychiatrische Krankheit attestiert. Schließlich würden psychisch Kranke ihre Symptome auch gern mal „wegsimulieren“.
Eine auf einem solchen zweifelhaften Gutachten beruhende Diagnose führt immer wieder zu jahrelangen Behandlungen mit Psychopharmaka, deren Folgen die Patienten mitunter ihr ganzes Leben spüren. Die Medikamente hinterlassen aber Spuren im Gehirn – neurologische Störungen sowie Entzugserscheinungen, die der zwangsbehandelte Mensch vor der Behandlung nicht hatte. Die Selbstmordrate unter Menschen, die als psychisch krank eingestuft worden sind und denen gegen ihren Willen eine derartige „psychiatrische Behandlung“ zuteil wurde, ist traurigerweise höher, als unter solchen, denen dieses Martyrium erspart blieb.
Zwar gibt es eine Aufsichtsbehörde für solche Kliniken: die Arbeits- und Sozialministerien der Bundesländer. Leider sehen diese anscheinend kaum Handlungsbedarf. Frau Schwenk wurde übrigens gekündigt, nachdem sie die Kontrollbehörde auf die Missstände in der psychiatrischen Klinik Alzey hingewiesen hatte.
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