Psychatrie Gutachten des Wahnsinns
Psychatrie Gutachten – Der irre Wahnsinn mit Methode?
Bis heute gibt es bestimmten Experten zufolge keine objektiven Testverfahren um psychische Krankheiten nachzuweisen.
Jegliche Diagnose beruht demnach auf Theorien oder Annahmen, die aktuell noch nicht nachgewiesen seien – so die Kritiker.
Dennoch kann eine Diagnose dazu führen, dass der Betroffene seine garantierten Rechte einbüßen muss und nicht selten werden sie in einer Psychiatrie untergebracht, wo sie mit Isolation, Stigmatisierung und zahlreichen Missachtungen der Menschenrechtsverträge konfrontiert sind.
Als Berufsbetreuerin wurde Eva Schwenk Zeugin vieler Übergriffe, deren Hinterfragung ihr eine Kündigung einbrachten. In ihrem Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat – die ungezählten Psychiatrieopfer“ veranschaulicht sie nun ihre Beobachtungen und erklärt zudem die Hintergründe der geschichtlichen Entwicklung psychiatrischer Einrichtungen.
So zählte Homosexualität noch in den Siebziger Jahren als psychische Störung, deren Behandlung als Notwendigkeit gesehen wurde. Solche Verfahren führten meist zu schweren Schädigungen oder trieben die Opfer mitunter in den Selbstmord. Später wurde sie aus den psychiatrischen Lehrbüchern entfernt und machte Platz für neue „psychische Krankheiten“, wie beispielsweise ADHS.
Auch heute sind negative Folgen psychiatrischer Behandlungen oft nicht von der Hand zu weisen. Die Patienten werden -auch ohne richterlichen Beschluss- entmündigt, was dazu führt, dass ihre Post angehalten und gesichtet werden darf, ihnen das Recht verwehrt bleibt Verträge eigenständig zu unterzeichnen oder ihr Bankkonto selbst zu verwalten. Unter Androhung von Gewalt werden sie gezwungen Drogen zu sich zu nehmen, die den Hirnstoffwechsel gravierend verändern und, aufgrund des Rebound Effektes, nur schwer abzusetzen sind. Seelische und körperliche Schäden durch Psychopharmaka finden in der Fachliteratur zur Genüge Erwähnung und sind laut dem Arzt Josef Zehentbauer sogar mit der Contergan-Katastrophe zu vergleichen.
Obwohl das Verabreichen von gesundheitsschädlichen Stoffen als gefährliche Körperverletzung angesehen wird, verfolgen die deutschen Strafverfolgungsbehörden diese Fälle nicht weiter und selbst Patienten, die auf rechtlicher Ebene um Entschädigung kämpfen beschreiten einen langen und beschwerlichen Weg. Selbst Opfer der Zwangssterilisation als Maßnahme im Sinne der „Rassenhygiene“ werden noch heute nicht als solche anerkannt.
Die hohe Rate an Selbstmorden wird von der Medizin als Resultat der psychischen Erkrankung erklärt, obwohl Selbstmorde bei Menschen, die keiner Behandlung unterzogen wurden, signifikant vermindert auftreten und einen Zusammenhang dadurch leicht ersichtlich machen.
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