Psychiatrischen Zwangsbehandlungen ist Folter
UN-Sonderberichterstatter für Folter fordert Ende der psychiatrischen Zwangsbehandlungen
Am 4. März 2013 fand in Genf die 22. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats („Human Rights Council“) statt. Der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan Méndez, forderte in dieser Sitzung, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie verhängen sollen.
Méndez, ein renommierter Anwalt für Menschenrechte, erklärte jede psychiatrische Zwangsbehandlung zu Folter, bzw. unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung.
Internationale und deutsche Rechtsprechung für Zwangsbehandlungen und Folter
Rechtliche Grundlage für die Argumentation von Méndez ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dieser völkerrechtliche Vertrag trat 2008 in Kraft. Nach der UN-BRK werden Menschen mit Behinderung weniger als Kranke betrachtet, sondern als gleichberechtigte Menschen.
Die UN-Antifolterkonvention trat 1987 in Kraft und wird vom UN-Ausschuss gegen Folter überwacht. Folter wird in Artikel 1 dieser Konvention als „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, […].“
Die UN-BRK wurde 2009 in deutsches Recht übernommen. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, sowie die Prinzipien der Selbstbestimmung und Diskriminierungsfreiheit, zu schützen und zu stärken.
In Deutschland ist eine Zwangsbehandlung gemäß §1906a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff, der dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht (vgl. §1906a BGB).
Eine solche Zwangsbehandlung ist in deutschem Recht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, u.a. wenn ein gesundheitlicher Schaden durch keine andere weniger belastende Maßnahme abgewendet werden kann (vgl. §1906a BGB).
In Berlin hat sich zur Unterstützung der Forderungen von Méndez im April 2013 das „Bündnis gegen Folter“ gegründet, dem zahlreiche namhafte Wissenschaftler und Organisationen angehören.
Medizinischer und politischer Fortschritt verdrängen Zwangsbehandlungen
Zwangsbehandlungen sind in der Geschichte der Psychiatrie als regelmäßig angewandte Methoden fest verankert gewesen. Beispiele dafür sind der Zwangsstuhl, die Zwangsjacke, das Zwangsbett, Zwangsbäder oder die Elektrokrampftherapie, die vor dem 21. Jahrhundert angewandt wurden.
Im 20. Jahrhundert waren es vor allem Medikamente, die größere Bedeutung bei der Ruhigstellung von Patienten gewannen. Die Fortentwicklung der psychiatrischen Wissenschaft geht einher mit dem Beenden von Zwangsbehandlungen.
Kritiker dieser Behandlungen bezweifeln, dass sie überhaupt etwas mit Medizin zu tun haben und bewerten sie als reine Maßnahmen zur sozialen Kontrolle.
Ein großer Meilenstein in den Bestrebungen zur Abschaffung von Zwangsbehandlungen war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2011, das psychiatrische Zwangsbehandlung für verfassungswidrig erklärt.
Heute noch werden psychiatrische Zwangsbehandlungen politisch teils kontrovers diskutiert, da der Eigen- und Fremdschutz der Patienten ihren Menschen- und Freiheitsrechten gegenübersteht.
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